Deutscher Filmpreis 2015 – LOLA FESTIVAL und LOLA VISIONEN
5 mal 2 Festivalpässe gibt es für das Lola Festival zu gewinnen.
Das LOLA FESTIVAL – 28. bis 30. Mai 2015 – ist der wichtigste Schritt AUF DEM WEG ZUR LOLA.
Kurz vor der Preisverleihung in Berlin dreht sich alles um die Nominierten: Das LOLA FESTIVAL 2015 mit Filmen und Gesprächen rund um den Deutschen Filmpreis findet vom 28. bis 30. Mai in der Astor Film Lounge und dem Apple Store Kurfürstendamm statt und hat neue Angebote im Programm. Insgesamt werden fünf Ausgaben der Gesprächsreihe LOLA VISIONEN präsentiert (Regie, Kostüm, Kamera, Schauspiel und Musik). Besonders spannend verspricht das Gespräch der Ehrenpreisträgerin Barbara Berger mit ihren nominierten Kolleginnen vom Kostümbild zu werden. Und das Filmprogramm wurde auch neu gestrickt – u.a. mit vier Regie-Spezial-Vorstellungen, bei denen die nominierten Regisseure Johannes Naber, Sebastian Schipper, Edward Berger und Dominik Graf ihre Lieblingsfilme aus der deutschen Filmgeschichte vorstellen – von Murnau bis Hochhäusler.
An drei Tagen besteht für ein Publikum aus Filmliebhabern, Freunden, Fördermitgliedern und wahlberechtigten Mitgliedern der Akademie die Möglichkeit, Filme zu sehen und nominierte Filmschaffende zu treffen. Vertieft wird der Filmdiskurs bei den LOLA VISIONEN. Das sind öffentlich geführte Gespräche unter den Filmschaffenden der unterschiedlichen Gewerke, über persönliche Ideen, Krisen und Erlebnisse bei der Entstehung der Filme, die beim Deutschen Filmpreis im Mittelpunkt des Interesses stehen.
Die DEUTSCHE FILMAKADEMIE und REDCARPET REPORTS verlosen
5 mal 2 Festivalpässe
für das
LOLA FESTIVAL vom 28. bis 30. Mai 2015
Um an unserer Verlosung teilzunehmen, schreibt uns eine Mail an die bekannte Adresse Gewinnspiel(at)RedCarpetReports.de mit dem Stichwort “LOLA FESTIVAL“. Teilt uns bitte Euren Namen sowie Eure Adresse mit. Der Einsendeschluss ist der 27.05. 2015. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen: Teilnahmeschluss der Verlosung von RedCarpetReports ist der 27.05. 2014. Die Teilnahme an der Verlosung setzt die rechtzeitige Einsendung voraus. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der o.g. Unternehmen und deren Angehörige. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Automatische Gewinnspieleinträge sind nicht gestattet!